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Hinweise
- Die Berechnung der LVS-Stunden ist monatsgenau
- Die Datumsgrenzen sind das jeweilige Studienjahr (01.09 - 31.08)
- Professoren*Professorinnen gehen immer zu Semesterende in Pension (entweder 31.08. oder 28.02.)
- Dauerhaft abgeordnete Dozierende können immer zum Monatsende in Pension eintreten.
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