deputat/todo.sql
2023-04-25 13:25:59 +02:00

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SQL
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ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` ADD `behinderungsgrad` DECIMAL(10,2) NOT NULL COMMENT 'Behinderungsgrad in Prozent' AFTER `ende`;
ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` ADD `sort_order` INT(11) NOT NULL COMMENT 'Reihenfolge für die Berechnung bei mehreren Ermäßigungen' AFTER `lvs`;
ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` CHANGE `behinderungsgrad` `prozent` DECIMAL(10,2) NOT NULL COMMENT 'Behinderungsgrad/Teilzeit in Prozent';
DROP TABLE dep_arbumfang;
delete from dep_deputat where imtuid in(11,15,16,17,18);
delete from `dep_deputat_ermaessigung` where imtuid in(11,15,16,17,18);
/* Stand der Dinge
- Deputatserfassungen fertig - in Prüfung
- Ermäßigungen. Am letzten Arbeitstag ging es darum, in welcher Reihenfolge Ermäßigungen gewährt wird. Was wird von der Basis Lehrveranstaltungsstunden (594) in welcher Reihenfolge abgezogen.
- Herr Haug nannte für die fertigen Module eine Reihenfolge - siehe unten. Die anderen sind noch offen.
- Im System wurde dementsprechend eine sort_order eingefügt worden
- In den einzelModulen wird teilweise die Rest-LVS berechnet. Das ist ggf falsch.
- Am besten wird die RestLVS erst im Modul Jahresabschluss berechnet und nicht in den Einzelmodulen. Das führt zu Fehlern, wenn nachträglich andere Ermäßigungen erfasst werden.
-> Das ggf. auch den ErmäßigungsScripten rausnehmen. Dort sollte LVS und SW nicht eingetragen werden, (Erst im Jahresabschluss)
Nehmen wir Ihr Beispiel: 12 % Ermäßigung wegen Schwerbehinderung und Teilzeit mit 90 %:
1. Volles Deputat: 594 LVS
2. Ermäßigt nach § 13 LVVO für Schwerbehinderung um 12 %: 12 % von 594 LVS = 71,28 LVS
Also: 594 71,28 = 522,72 LVS
3. Ermäßigt wegen Teilzeit: 10 % von Rest = 52,27
Also: 522,72 52,72 = 470,45 LVS (= die Lehrverpflichtung, während des ganzen Jahres nach Berücksichtigung der Ermäßigungen)
4. Anteilsmäßig wegen Mutterschutz (79 Tage): Abzug: 470,45 / 365 x 79 = 101,82
Also: 470,45 101,82 = 368,63 LVS
Auch dies kann man sicherlich anders berechnen. Ich meine, dass hier der Mutterschutz als letztes zu berücksichtigen ist, da er Tage von der bereits zuvor ermäßigten Lehrverpflichtung ausnimmt.
In einer Stufenreihe bedeutet dies dann:
1. Zunächst werden die Funktionen / Beauftragungen berücksichtigt
2. Ermäßigung wegen Schwerbehinderung (Basiswert aber auch 594 LVS)
3. Ermäßigung wegen Teilzeit
4. Verringerung wegen Mutterschutz/Elternzeit/Pflegezeit/Forschungssemester/ Praxissemester/Abordnungen/Ruhestand
*/