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SQL
Executable File
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ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` ADD `behinderungsgrad` DECIMAL(10,2) NOT NULL COMMENT 'Behinderungsgrad in Prozent' AFTER `ende`;
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ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` ADD `sort_order` INT(11) NOT NULL COMMENT 'Reihenfolge für die Berechnung bei mehreren Ermäßigungen' AFTER `lvs`;
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ALTER TABLE `dep_deputat_ermaessigung` CHANGE `behinderungsgrad` `prozent` DECIMAL(10,2) NOT NULL COMMENT 'Behinderungsgrad/Teilzeit in Prozent';
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DROP TABLE dep_arbumfang;
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delete from dep_deputat where imtuid in(11,15,16,17,18);
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delete from `dep_deputat_ermaessigung` where imtuid in(11,15,16,17,18);
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/* Stand der Dinge
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- Deputatserfassungen fertig - in Prüfung
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- Ermäßigungen. Am letzten Arbeitstag ging es darum, in welcher Reihenfolge Ermäßigungen gewährt wird. Was wird von der Basis Lehrveranstaltungsstunden (594) in welcher Reihenfolge abgezogen.
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- Herr Haug nannte für die fertigen Module eine Reihenfolge - siehe unten. Die anderen sind noch offen.
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- Im System wurde dementsprechend eine sort_order eingefügt worden
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- In den einzelModulen wird teilweise die Rest-LVS berechnet. Das ist ggf falsch.
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- Am besten wird die RestLVS erst im Modul Jahresabschluss berechnet und nicht in den Einzelmodulen. Das führt zu Fehlern, wenn nachträglich andere Ermäßigungen erfasst werden.
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-> Das ggf. auch den ErmäßigungsScripten rausnehmen. Dort sollte LVS und SW nicht eingetragen werden, (Erst im Jahresabschluss)
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Nehmen wir Ihr Beispiel: 12 % Ermäßigung wegen Schwerbehinderung und Teilzeit mit 90 %:
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1. Volles Deputat: 594 LVS
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2. Ermäßigt nach § 13 LVVO für Schwerbehinderung um 12 %: 12 % von 594 LVS = 71,28 LVS
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Also: 594 – 71,28 = 522,72 LVS
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3. Ermäßigt wegen Teilzeit: 10 % von Rest = 52,27
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Also: 522,72 – 52,72 = 470,45 LVS (= die Lehrverpflichtung, während des ganzen Jahres nach Berücksichtigung der Ermäßigungen)
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4. Anteilsmäßig wegen Mutterschutz (79 Tage): Abzug: 470,45 / 365 x 79 = 101,82
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Also: 470,45 – 101,82 = 368,63 LVS
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Auch dies kann man sicherlich anders berechnen. Ich meine, dass hier der Mutterschutz als letztes zu berücksichtigen ist, da er Tage von der bereits zuvor ermäßigten Lehrverpflichtung ausnimmt.
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In einer Stufenreihe bedeutet dies dann:
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1. Zunächst werden die Funktionen / Beauftragungen berücksichtigt
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2. Ermäßigung wegen Schwerbehinderung (Basiswert aber auch 594 LVS)
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3. Ermäßigung wegen Teilzeit
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4. Verringerung wegen Mutterschutz/Elternzeit/Pflegezeit/Forschungssemester/ Praxissemester/Abordnungen/Ruhestand
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