470 lines
24 KiB
Plaintext
Executable File
470 lines
24 KiB
Plaintext
Executable File
GNU General Public License
|
|
|
|
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
|
|
|
|
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
|
|
|
|
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
|
|
|
|
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
|
|
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
|
|
erlaubt.
|
|
|
|
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
|
|
englischsprachige Originalversion!
|
|
|
|
Vorwort
|
|
|
|
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
|
|
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im
|
|
Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
|
|
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
|
|
soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
|
|
Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
|
|
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
|
|
ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
|
|
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
|
|
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
|
|
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen
|
|
GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
|
|
Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst - Anmerkung
|
|
des Übersetzers.]
|
|
|
|
Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
|
|
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
|
|
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
|
|
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
|
|
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
|
|
Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
|
|
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie wissen,
|
|
daß Sie dies alles tun dürfen.
|
|
|
|
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
|
|
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
|
|
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
|
|
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie
|
|
Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
|
|
|
|
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
|
|
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
|
|
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
|
|
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
|
|
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
|
|
|
|
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
|
|
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
|
|
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
|
|
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
|
|
|
|
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
|
|
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
|
|
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
|
|
modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
|
|
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
|
|
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
|
|
Autors schädigen.
|
|
|
|
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
|
|
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
|
|
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
|
|
mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
|
|
verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie
|
|
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht
|
|
lizenziert werden darf.
|
|
|
|
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung
|
|
und Bearbeitung:
|
|
|
|
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz Bedingungen für die Vervielfältigung,
|
|
Verbreitung und Bearbeitung
|
|
|
|
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in
|
|
dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
|
|
daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License
|
|
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
|
|
Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem
|
|
Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche
|
|
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein
|
|
Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
|
|
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
|
|
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung``
|
|
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie``
|
|
angesprochen.
|
|
|
|
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
|
|
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
|
|
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
|
|
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
|
|
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
|
|
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
|
|
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
|
|
Programms ab.
|
|
|
|
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
|
|
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
|
|
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
|
|
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
|
|
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
|
|
Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
|
|
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
|
|
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
|
|
|
|
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
|
|
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für
|
|
das Programm anbieten.
|
|
|
|
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
|
|
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht;
|
|
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph
|
|
1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im
|
|
folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
|
|
|
|
1.
|
|
|
|
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
|
|
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
|
|
Datum jeder Änderung hinweist.
|
|
|
|
2.
|
|
|
|
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
|
|
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
|
|
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
|
|
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
|
|
Verfügung gestellt wird.
|
|
|
|
3.
|
|
|
|
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
|
|
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
|
|
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
|
|
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
|
|
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es
|
|
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie
|
|
leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen
|
|
Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf
|
|
hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
|
|
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
|
|
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem
|
|
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
|
|
ausgeben).
|
|
|
|
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
|
|
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
|
|
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige
|
|
Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz
|
|
und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese
|
|
als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
|
|
Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
|
|
basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen
|
|
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
|
|
weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden -
|
|
und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
|
|
|
|
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
|
|
Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke
|
|
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
|
|
ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von
|
|
Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
|
|
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
|
|
|
|
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
|
|
Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
|
|
einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
|
|
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
|
|
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
|
|
|
|
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
|
|
gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
|
|
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
|
|
vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
|
|
erbringen:
|
|
|
|
1.
|
|
|
|
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
|
|
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
|
|
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
|
|
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
|
|
|
|
2.
|
|
|
|
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
|
|
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
|
|
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
|
|
zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
|
|
physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter
|
|
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
|
|
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
|
|
|
|
3.
|
|
|
|
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
|
|
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
|
|
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
|
|
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
|
|
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
|
|
Absatz b erhalten haben.)
|
|
|
|
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
|
|
Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
|
|
wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette
|
|
Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
|
|
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien
|
|
sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als
|
|
besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von
|
|
dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in
|
|
binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
|
|
(Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft -
|
|
es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
|
|
|
|
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
|
|
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
|
|
Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
|
|
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
|
|
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
|
|
Objectcode zu kopieren.
|
|
|
|
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
|
|
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
|
|
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
|
|
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
|
|
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
|
|
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter
|
|
dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz
|
|
voll anerkennen und befolgen.
|
|
|
|
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
|
|
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
|
|
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
|
|
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
|
|
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
|
|
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
|
|
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
|
|
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
|
|
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
|
|
|
|
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
|
|
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
|
|
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
|
|
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
|
|
und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
|
|
Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
|
|
Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
|
|
Dritte durchzusetzen.
|
|
|
|
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
|
|
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
|
|
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
|
|
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
|
|
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
|
|
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
|
|
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
|
|
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
|
|
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
|
|
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
|
|
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
|
|
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl
|
|
das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die
|
|
Verbreitung des Programms zu verzichten.
|
|
|
|
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
|
|
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
|
|
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
|
|
Paragraph als Ganzes gelten.
|
|
|
|
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
|
|
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit
|
|
solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck,
|
|
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
|
|
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
|
|
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem
|
|
System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
|
|
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
|
|
er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
|
|
ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
|
|
|
|
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
|
|
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
|
|
|
|
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
|
|
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
|
|
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
|
|
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat,
|
|
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
|
|
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
|
|
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
|
|
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
|
|
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
|
|
|
|
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
|
|
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
|
|
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
|
|
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
|
|
Anforderungen gerecht zu werden.
|
|
|
|
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
|
|
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten
|
|
Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later version'')
|
|
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
|
|
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
|
|
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
|
|
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
|
|
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
|
|
veröffentlicht wurde.
|
|
|
|
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
|
|
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
|
|
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
|
|
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
|
|
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
|
|
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
|
|
beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
|
|
unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
|
|
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
|
|
im allgemeinen zu fördern.
|
|
|
|
Keine Gewährleistung
|
|
|
|
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
|
|
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
|
|
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
|
|
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
|
|
,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
|
|
implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
|
|
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
|
|
Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
|
|
sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für
|
|
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
|
|
|
|
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
|
|
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
|
|
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
|
|
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
|
|
jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
|
|
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung
|
|
des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
|
|
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
|
|
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
|
|
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
|
|
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
|
|
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
|
|
unterrichtet worden war.
|
|
|
|
Ende der Bedingungen
|
|
|
|
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme
|
|
anwenden können
|
|
|
|
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
|
|
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das
|
|
am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
|
|
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
|
|
|
|
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
|
|
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
|
|
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
|
|
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine Copyright-
|
|
Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständigen
|
|
Vermerke zu finden sind.
|
|
|
|
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
|
|
Beschreibung]
|
|
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|
|
|
This program is free software; you can redistribute it and/or
|
|
modify it under the terms of the GNU General Public License
|
|
as published by the Free Software Foundation; either version
|
|
2 of the License, or (at your option) any later version.
|
|
|
|
This program is distributed in the hope that it will be
|
|
useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied
|
|
warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR
|
|
PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
|
|
|
|
You should have received a copy of the GNU General Public
|
|
License along with this program; if not, write to the Free
|
|
Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330,
|
|
Boston, MA 02111-1307, USA.
|
|
|
|
Auf Deutsch:
|
|
|
|
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
|
|
Beschreibung]
|
|
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|
|
|
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
|
|
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
|
|
Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
|
|
modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach
|
|
Ihrer Option) jeder späteren Version.
|
|
|
|
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
|
|
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE
|
|
IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der
|
|
MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
|
|
ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
|
|
|
|
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License
|
|
zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht,
|
|
schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc., 59
|
|
Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
|
|
|
|
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
|
|
Brief erreichbar sind.
|
|
|
|
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
|
|
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
|
|
|
|
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details
|
|
type `show w'. This is free software, and you are welcome to
|
|
redistribute it under certain conditions; type `show c' for
|
|
details.
|
|
|
|
Auf Deutsch:
|
|
|
|
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für
|
|
Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
|
|
für Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie
|
|
unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie
|
|
`show c' für Details ein.
|
|
|
|
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
|
|
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
|
|
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c'; es
|
|
könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten in
|
|
Ihr Programm paßt.
|
|
|
|
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
|
|
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
|
|
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen müssen
|
|
Sie natürlich ändern.
|
|
|
|
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in
|
|
the program `Gnomovision' (which makes passes at compilers)
|
|
written by James Hacker.
|
|
|
|
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
|
|
Ty Coon, President of Vice
|
|
|
|
Auf Deutsch:
|
|
|
|
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch
|
|
auf das von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision`
|
|
(einem Schrittmacher für Compiler).
|
|
|
|
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
|
|
Ty Coon, Vizepräsident
|
|
|
|
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
|
|
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
|
|
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
|
|
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
|
|
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
|
|
anstelle dieser Lizenz verwenden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|