2023-04-26 13:17:21 +02:00

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GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im
Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst - Anmerkung
des Übersetzers.]
Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie wissen,
daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie
Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in
dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem
Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein
Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung``
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie``
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für
das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht;
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph
1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im
folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
1.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie
leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf
hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige
Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz
und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese
als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden -
und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von
Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette
Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien
sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als
besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von
dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in
binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft -
es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter
dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz
voll anerkennen und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl
das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die
Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit
solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem
System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat,
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later version'')
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung
des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme
anwenden können
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das
am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine Copyright-
Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständigen
Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License
as published by the Free Software Foundation; either version
2 of the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be
useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied
warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR
PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public
License along with this program; if not, write to the Free
Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330,
Boston, MA 02111-1307, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach
Ihrer Option) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE
IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der
MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License
zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc., 59
Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details
type `show w'. This is free software, and you are welcome to
redistribute it under certain conditions; type `show c' for
details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für
Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
für Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie
unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie
`show c' für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c'; es
könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten in
Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen müssen
Sie natürlich ändern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in
the program `Gnomovision' (which makes passes at compilers)
written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch
auf das von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision`
(einem Schrittmacher für Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.